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Ein dritter Weg beim Bausparen

Ständeratskommission präsentiert indirekten Gegenvorschlag

Der Druck für ein national gültiges Bauspar-Modell wächst. Neben zwei hängigen Initiativen präsentiert die zuständige Ständeratskommission nun eine Gesetzesrevision als indirekten Gegenvorschlag.

Mit steuerlichen Begünstigungen soll der Kauf von Wohneigentum gefördert werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) hat dazu eine Gesetzesrevision erarbeitet, die als indirekter Gegenvorschlag zu zwei Volksinitiativen dienen soll.

Klare Fristen

Die WAK hat den Gesetzesänderungen mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Bevor die Räte darüber befinden, geht die Vorlage noch in die Vernehmlassung.

Wer für ein Eigenheim sparen will, soll Einlagen auf ein Bausparkonto von den Steuern abziehen können, und zwar jährlich maximal 10'000 Franken während höchstens zehn Jahren. Eine zweckmässige Verwendung muss spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Bausparvertrags erfolgen.

Nachzahlung im Todesfall

Wer das Kapital zu einem anderen Zweck verwendet, muss Steuern nachzahlen. Eine Nachbesteuerung erfolgt auch im Todesfall und beim Wegzug ins Ausland. Nachbesteuert wird zum Steuersatz, der sich ergibt, wenn die durchschnittliche jährliche Spareinlage zu den übrigen Einkünften gezählt wird.

Der indirekte Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe ist als Antwort auf Volksinitiativen des Hauseigentümerverbandes (HEV) sowie der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) gedacht.

Kantone verpflichten

Während der Nationalrat die SGFB-Initiative zur Annahme empfohlen hatte, sprach sich der Ständerat gegen dieses Modell aus. Er sieht darin einen Verstoss gegen das Prinzip der Steuerharmonisierung. Mehr Sympathien genoss im Ständerat die HEV-Initiative. Diese sei aber noch zu wenig aufs Wesentliche konzentriert, befand die Mehrheit.

Der HEV möchte den Bund und die Kantone ebenfalls verpflichten, für den Erwerb von Wohneigentum während maximal zehn Jahren einen Abzug vom steuerbaren Einkommen von bis zu 10'000 Franken zuzulassen. Anders als im Gegenvorschlag wären jedoch während der Bauspardauer zusätzlich das Sparkapital sowie die daraus resultierenden Zinsen von der Vermögens- und der Einkommenssteuer befreit. Zudem wäre die Nachbesteuerung anders geregelt.

Die SGFB will es den Kantonen überlassen, das Bausparen einzuführen. Als Grundlage schlägt sie das Bausparmodell vor, das seit im Kanton Basel-Landschaft praktiziert wird, mit einem Steuerabzug von jährlich maximal 15'000 Franken. Die SGFB-Vorlage will darüber hinaus auch energiesparende Sanierungsmassnahmen steuerlich begünstigen.

25.10.2010